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Aktuelles zur Equidenkennzeichnung finden Sie unter "Equiden (Pferde...)"



Neues zur Freiwilligen BVD-Bekämpfung mittels Gewebeohrmarken


Ab sofort können Gewebeohrmarken nach Bestellung geliefert werden, bitte verwenden Sie die mit unserem Anschreiben verschickten Bestellscheine auf denen die Gewebeohrmarken aufgeführt sind.

Bitte beachten Sie, daß zum Einziehen der Gewebeohrmarken die gelbschwarze Gewebeohrmarkenzange zwingend notwendig ist und sofern nicht schon vorhanden mitbestellt werden sollte. Mit der normalen roten oder blauen Ohrmarkenzange können die Gewebohrmarken nicht eingezogen werden. Die normalen Rinderohrmarken sowie die Ersatzohrmarken können wie bisher mit der roten bzw. blauen Ohrmarkenzange eingezogen werden.

Ein separater Dorn zum Einziehen von normalen Rinderohrmarken ist bei jeder Gewebeohrmarkenzange dabei.


Mitglieder in der Milchleistungsprüfung wenden sich wie bisher an Ihren Zuchtwart, wenn sie Ohrmarken benötigen.

 

(23.04.2010)





Neues zur Erfassung der Blauzungen-Impfungen


Hoftierärzte können ab sofort bei uns Formulare zur Erfassung der Blauzungenimpfungen bestellen


Formulare zur Erfassung von Impfungen bei Rindern 1. Bestandsbesuch (blau)
Formulare zur Erfassung von Impfungen bei Rindern 2. Bestandsbesuch (gelb)
Formulare zur Erfassung von Impfungen bei Rindern Zusatzliste (grün)
Formulare zur Erfassung von Impfungen bei Schafen und Ziegen (lachs/orange)

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung immer an, welche Menge Sie je Formular benötigen!  Zu jedem Rinderformular wird von uns eine Zusatzliste dazugelegt, falls Sie hierzu keine Angaben machen.

Bitte geben Sie unbedingt Ihre Registriernummer und Ihren vollständigen Namen und Adresse an!

Bitte bestellen Sie nach Möglichkeit per Fax (0711-92547-310) oder
                                                                 per Email (tierkennzeichnung@lkvbw.de)
                                 

Bitte benutzen Sie unser Formular, das Sie hier zum Herunterladen vorfinden


Beantragung von Formularen zur Erfassung von Impfungen gegen Blauzunge




Neues zur Schaf- und Ziegenkennzeichnung


Informationen zur elektronischen Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen


Infoblatt zur elektronischen Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen (30.12.2009)


Bestellung von Ohrmarken


Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 schreibt unter anderem vor, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden und die nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt zur Schlachtung kommen mit einer sichtbaren und einer elektronischen Kennzeichnung zu markieren sind.
Die Durchführung dieser Verordnung der EU wird in der nationalen Viehverkehrsverordnung geregelt, welche zur Zeit dahingehend angepasst wird. Die geänderte Viehverkehrsverordnung soll im ersten Quartal 2010 verabschiedet werden. Das BMELF hat die Länder angehalten dafür Sorge zu tragen, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden, entsprechend den EU-Vorgaben gekennzeichnet werden. Die geänderte ViehVerkV soll dann im 1. Quartal 2010 verabschiedet werden.


Der LKV Baden-Württemberg empfiehlt deshalb allen Schaf- und Ziegenhaltern bei Ohrmarkenbestellungen nicht über das Jahr 2009 hinauszuplanen, da nur noch Tiere, die bis zum 31.12.2009 geboren werden mit "normalen" gelben Doppelohrmarken gekennzeichnet werden dürfen. Alle Tiere, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden und voraussichtlich länger als 12 Monate im Betrieb bleiben, müssen mit den neuen gelben Doppelohrmarken gekennzeichnet werden (eine "normale" Ohrmarke, eine elektronische Ohrmarke)
Bei den weißen Betriebsohrmarken, für Tiere die innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt geschlachtet werden, gibt es keine Änderungen.


Die Kataloge "Ohrmarken für Schafe und Ziegen" für Tiere, die bis zum 31.12.2009 geboren wurden und für Tiere, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden, stehen ab sofort auf dieser Homepage zur Verfügung. Die Formblätter zur Beantragung der Ohrmarken finden Sie bei Kataloge/ Beantragungen.
(Stand: 05.01.2010)


Kataloge Ohrmarken für Schafe und Ziegen



Neues zur Rinderkennzeichnung


Bestellung von Ohrmarken


Am 1. Januar 2011 tritt die „Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe – Virus und zur Änderung TSE - rechtlicher Verord- nungen“ vom 11. Dezember 2008 in Kraft.

Diese Verordnung regelt, dass ab dem 1. Januar 2011 nur noch BVDV – unver- dächtige Rinder verbracht werden dürfen.

Der BVDV – Status eines Tieres kann mittels einer Ohrstanzprobe, die in einem Labor untersucht wird, ermittelt werden.

In Baden-Württemberg werden voraussichtlich ab dem 1. April 2010 Rinder- ohrmarken ausgegeben, mit denen eine Ohrstanzprobe entnommen werden kann.


Bei der Bestellung von neuen Rinderohrmarken sollten Sie deshalb darauf achten, dass der Vorrat an bisher gebräuchlichen Ohrmarken auf dem Hof spätestens am 31. Dezember 2010 aufgebraucht ist. Die bisher genutzten Ohrmarken können nach dem 31. Dezember 2010 nicht mehr eingesetzt werden.


Sobald uns weitere Informationen vorliegen, finden Sie diese auf unserer Homepage.

(Stand: 06.08.2009)



Stichtagsmeldungen zum 1. Januar 2010


Schafe und  Ziegen sowie Schweine müssen zum 1. Januar 2010 gemeldet werden. Weitere Informationen in den beiden Infoblättern.


Infoblatt zur Stichtagsmeldung für Schaf- und Ziegenhalter

Infoblatt zur Stichtagsmeldung für Schweinehalter



Die neue Viehverkehrsverordnung bringt Änderungen für Schaf- und Ziegenhalter, Schweinehalter und Rinderhalter mit sich


Über die Neuerungen informiert der LKV Baden-Württemberg im Auftrag des Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg mit verschiedenen Merkblättern.

Zusätzlich wurden alle bis dato bekannten Schaf- und Ziegenhalter am 29.02.2008 (Versandtag) mit einem Schreiben über die Neuerungen informiert.

 

Das Anschreiben informiert über die Neuerungen bei der Schaf- und Ziegen- kennzeichnung. Es enthielt ein Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter, einen Ohrmarkenkatalog mit Bestellschein, Meldekarten für Stichtag und Übernahme mit Bestellschein sowie je eine Vorlage Begleitpapier und Bestandsregister.


Unterlagen zur Schaf- und Ziegenkennzeichnung


Über die Neuerungen für die Schweinehalter informiert der LKV auf dieser Homepage mit einem Merkblatt sowie einem neuen Bestandsregister und einem Begleitpapier für Schweineübernahmen.


Unterlagen zur Schweinekennzeichnung


Über die Neuerungen für die Rinderhalter informiert der LKV auf dieser Homepage mit einem Merkblatt sowie einem neuen Bestandsregister

Unterlagen zur Rinderkennzeichnung


Bereich Tierkennzeichnung erfolgreich nach ISO 9001:2000 zertifiziert, Umstellung auf die neueste Normrevision ISO 9001:2008 


Der Bereich Tierkennzeichnung des LKV Baden-Württemberg hat ein Qualitäts- managementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000 eingeführt und ist zu Beginn des Jahres 2007 in das Zertifizierungsverfahren eingetreten.
Beim Zertifizierungsaudit am 2. Juli 2007 wurde die Einführung und die Anwendung dieses Qualitätsmanagementsystems durch eine neutrale, anerkannte Stelle (Firma EQ ZERT, Ulm) überprüft und bestätigt. Das Zertifikat wurde dem Bereich Tierkennzeichnung des LKV Baden-Württemberg am 17. Juli 2007 erteilt. Wir sehen das Zertifikat als Bestätigung und Verpflichtung gegenüber dem Land Baden-Württemberg und den Tierhaltern in Baden-Württemberg. Das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg und die Tierhalter in Baden-Württemberg können sicher sein, dass die Abteilung Tierkennzeichnung des LKV auch in Zukunft ein zuverlässiger, kompetenter und qualitätsbewusster Partner ist.

 

Mit dem Überwachungsaudit am 14.07.2009 wurde die Umstellung auf die neueste Normrevision ISO 9001:2008 erfolgreich umgesetzt.


Gebühren der Abteilung Tierkennzeichnung angepasst - Bruttogebühren gesenkt!


Am 3. April 2007 hat der Beirat des LKV getagt und eine Gebührenanpassung für die Abteilung Tierkennzeichnung beschlossen.

In Anbetracht der geringen Kapitaldeckung der Abteilung und der anstehenden Reinvestitionen werden die Nettogebühren für alle Artikel bzw Dienstleistungen angehoben. Dies gilt ab dem 1. April 2007. 

Für Meldungen bei Rindern (Verbringungen) und bei Schweinen (Übernahme- meldungen/ Stichtagmeldung) an die Zentrale Datenbank, die über den LKV abgewickelt werden, gilt die Preisanpassung ab dem 1 Januar 2007.


Gebührenkatalog

Nach langen und schwierigen Verhandlungen mit der Finanzverwaltung wurde es jetzt möglich, den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 7% zu senken. Die Betriebe werden damit beim Bruttobetrag entlastet. Das bedeutet, die Gebührenerhöhung schlägt auf den Endpreis nicht durch, sondern der Bruttobetrag verringert sich für alle Artikel und Dienstleistungen.



Unterlagen und Informationen zur Rinderkennzeichnung



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