Landesverband Baden-Württemberg
für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V.
Aktuelles zur Equidenkennzeichnung finden Sie unter "Equiden (Pferde...)"Neues zur Freiwilligen BVD-Bekämpfung mittels GewebeohrmarkenAb sofort können Gewebeohrmarken nach Bestellung geliefert werden, bitte verwenden Sie die mit unserem Anschreiben verschickten Bestellscheine auf denen die Gewebeohrmarken aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, daß zum Einziehen der Gewebeohrmarken die gelbschwarze Gewebeohrmarkenzange zwingend notwendig ist und sofern nicht schon vorhanden mitbestellt werden sollte. Mit der normalen roten oder blauen Ohrmarkenzange können die Gewebohrmarken nicht eingezogen werden. Die normalen Rinderohrmarken sowie die Ersatzohrmarken können wie bisher mit der roten bzw. blauen Ohrmarkenzange eingezogen werden. Ein separater Dorn zum Einziehen von normalen Rinderohrmarken ist bei jeder Gewebeohrmarkenzange dabei. Mitglieder in der Milchleistungsprüfung wenden sich wie bisher an Ihren Zuchtwart, wenn sie Ohrmarken benötigen.
(23.04.2010) Neues zur Erfassung der Blauzungen-ImpfungenHoftierärzte können ab sofort bei uns Formulare zur Erfassung der Blauzungenimpfungen bestellen Formulare zur Erfassung von Impfungen bei Rindern 1. Bestandsbesuch (blau)
Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung immer an, welche Menge Sie je Formular benötigen! Zu jedem Rinderformular wird von uns eine Zusatzliste dazugelegt, falls Sie hierzu keine Angaben machen. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Registriernummer und Ihren vollständigen Namen und Adresse an! Bitte bestellen Sie nach Möglichkeit per Fax (0711-92547-310) oder Bitte benutzen Sie unser Formular, das Sie hier zum Herunterladen vorfinden
Neues zur Schaf- und Ziegenkennzeichnung Informationen zur elektronischen Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen
Bestellung von OhrmarkenDie Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 schreibt unter anderem vor, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden und die nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt zur Schlachtung kommen mit einer sichtbaren und einer elektronischen Kennzeichnung zu markieren sind. Der LKV Baden-Württemberg empfiehlt deshalb allen Schaf- und Ziegenhaltern bei Ohrmarkenbestellungen nicht über das Jahr 2009 hinauszuplanen, da nur noch Tiere, die bis zum 31.12.2009 geboren werden mit "normalen" gelben Doppelohrmarken gekennzeichnet werden dürfen. Alle Tiere, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden und voraussichtlich länger als 12 Monate im Betrieb bleiben, müssen mit den neuen gelben Doppelohrmarken gekennzeichnet werden (eine "normale" Ohrmarke, eine elektronische Ohrmarke) Die Kataloge "Ohrmarken für Schafe und Ziegen" für Tiere, die bis zum 31.12.2009 geboren wurden und für Tiere, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden, stehen ab sofort auf dieser Homepage zur Verfügung. Die Formblätter zur Beantragung der Ohrmarken finden Sie bei Kataloge/ Beantragungen.
Neues zur RinderkennzeichnungBestellung von OhrmarkenAm 1. Januar 2011 tritt die „Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe – Virus und zur Änderung TSE - rechtlicher Verord- nungen“ vom 11. Dezember 2008 in Kraft. Diese Verordnung regelt, dass ab dem 1. Januar 2011 nur noch BVDV – unver- dächtige Rinder verbracht werden dürfen. Der BVDV – Status eines Tieres kann mittels einer Ohrstanzprobe, die in einem Labor untersucht wird, ermittelt werden. In Baden-Württemberg werden voraussichtlich ab dem 1. April 2010 Rinder- ohrmarken ausgegeben, mit denen eine Ohrstanzprobe entnommen werden kann. Bei der Bestellung von neuen Rinderohrmarken sollten Sie deshalb darauf achten, dass der Vorrat an bisher gebräuchlichen Ohrmarken auf dem Hof spätestens am 31. Dezember 2010 aufgebraucht ist. Die bisher genutzten Ohrmarken können nach dem 31. Dezember 2010 nicht mehr eingesetzt werden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, finden Sie diese auf unserer Homepage. (Stand: 06.08.2009) Stichtagsmeldungen zum 1. Januar 2010Schafe und Ziegen sowie Schweine müssen zum 1. Januar 2010 gemeldet werden. Weitere Informationen in den beiden Infoblättern.
Die neue Viehverkehrsverordnung bringt Änderungen für Schaf- und Ziegenhalter, Schweinehalter und Rinderhalter mit sichÜber die Neuerungen informiert der LKV Baden-Württemberg im Auftrag des Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg mit verschiedenen Merkblättern. Zusätzlich wurden alle bis dato bekannten Schaf- und Ziegenhalter am 29.02.2008 (Versandtag) mit einem Schreiben über die Neuerungen informiert.
Das Anschreiben informiert über die Neuerungen bei der Schaf- und Ziegen- kennzeichnung. Es enthielt ein Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter, einen Ohrmarkenkatalog mit Bestellschein, Meldekarten für Stichtag und Übernahme mit Bestellschein sowie je eine Vorlage Begleitpapier und Bestandsregister.
Über die Neuerungen für die Schweinehalter informiert der LKV auf dieser Homepage mit einem Merkblatt sowie einem neuen Bestandsregister und einem Begleitpapier für Schweineübernahmen.
Über die Neuerungen für die Rinderhalter informiert der LKV auf dieser Homepage mit einem Merkblatt sowie einem neuen Bestandsregister
Bereich Tierkennzeichnung erfolgreich nach ISO 9001:2000 zertifiziert, Umstellung auf die neueste Normrevision ISO 9001:2008Der Bereich Tierkennzeichnung des LKV Baden-Württemberg hat ein Qualitäts- managementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000 eingeführt und ist zu Beginn des Jahres 2007 in das Zertifizierungsverfahren eingetreten.
Mit dem Überwachungsaudit am 14.07.2009 wurde die Umstellung auf die neueste Normrevision ISO 9001:2008 erfolgreich umgesetzt. Gebühren der Abteilung Tierkennzeichnung angepasst - Bruttogebühren gesenkt! Am 3. April 2007 hat der Beirat des LKV getagt und eine Gebührenanpassung für die Abteilung Tierkennzeichnung beschlossen. In Anbetracht der geringen Kapitaldeckung der Abteilung und der anstehenden Reinvestitionen werden die Nettogebühren für alle Artikel bzw Dienstleistungen angehoben. Dies gilt ab dem 1. April 2007. Für Meldungen bei Rindern (Verbringungen) und bei Schweinen (Übernahme- meldungen/ Stichtagmeldung) an die Zentrale Datenbank, die über den LKV abgewickelt werden, gilt die Preisanpassung ab dem 1 Januar 2007. Nach langen und schwierigen Verhandlungen mit der Finanzverwaltung wurde es jetzt möglich, den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 7% zu senken. Die Betriebe werden damit beim Bruttobetrag entlastet. Das bedeutet, die Gebührenerhöhung schlägt auf den Endpreis nicht durch, sondern der Bruttobetrag verringert sich für alle Artikel und Dienstleistungen. Unterlagen und Informationen zur Rinderkennzeichnung |
Suche Equidenkennzeichnung Hier finden Sie Aktuelles zur Equidenkennzeichnung
>>>
Jahresbericht 2009 zur MLP Jahresbericht der Erzeugerringe 2009 Tierkennzeichnung erfolgreich zertifiziert Wärmebildkamera zur Stallklimaberatung Der Einsatz einer tragbaren Thermografie-kamera hilft dabei Schwachstellen zu entdecken.
>>>
Mykotoxinuntersuchung Die LKV Beratungs- und Service GmbH bietet Mitgliedern die Mykotoxinuntersuchung bei Getreide und Futtermitteln an.
>>>
Jahresbericht der ADR Der Bericht enthält einen Überblick über die Rinderproduktion in Deutschland sowie umfangreiches Datenmaterial zur organisierten Rinderproduktion im Bundesgebiet.
>>>
Jahresbericht des ZDS Schweineproduktion in Deutschland Das Zahlenwerk bildet in rund 82 Tabellen die Schweineproduktion des jeweils vergangenen Jahres ab.
>>>
|
Aktuelles




Beantragung von Formularen zur Erfassung von Impfungen gegen Blauzunge
Kataloge Ohrmarken für Schafe und Ziegen






